Der Verein Empfehlungen Sitemap Impressum Rothener Hof Der Verein Was ist los?  Wer macht was?  Rothener HofKurier Kontakte Satzung Verein "Rothener Hof" 24.11.2001, Änderung: 12.11.1011 §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr  Der Verein führt den Namen "Rothener Hof". Er hat seinen Sitz  in 19406 Rothen und wird in das Vereinsregister eingetragen.  Nach Eintragung führt der Verein den Zusatz "e.V". Die  Anerkennung als "gemeinnützig" wird beantragt. Das  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Vereinszweck   Ziel des Vereins ist der Erhalt und der Ausbau des  denkmalgeschützten ehemaligen Kuhstalls in 19406 Rothen als  kulturelles Zentrum für die Region Mildenitztal. Ziel des Vereins  ist weiterhin die Förderung der Jugend- und  Erwachsenenbildung durch die Einrichtung einer Bildungsstätte  sowie die Förderung der Kultur durch die Durchführung von  kulturellen Veranstaltungen und die Heranführung der  Bevölkerung an die bildende und darstellende Kunst. Der Verein  strebt die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen  Vereinen und Initiativen, mit den Kommunen und Schulen an,  um die regionale Identität zu stärken.   § 3 Gemeinnützigkeit   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar  gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts  "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-ordnung. Der Verein  ist selbständig tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen  Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen  Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine  Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person  durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,  oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt  werden. § 4 Mitgliedschaft   Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede  juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.  Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die  Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt  oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand zu  erklären. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die  Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des  Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem  Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich  zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich  zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen  Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem  Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen.   Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.  Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist  keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem  Ausschließungsbeschluss. § 6 Organe   Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die  Mitgliederversammlung. § 7 Der Vorstand   Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Die Mitglieder des  Vorstands werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie  bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. § 8 Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende  Aufgaben:  Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und  dessen Entlastung, Wahl des Vorstands, Festsetzung der Höhe  des Mitgliedsbeitrags, Beschlüsse über Satzungsänderung und  Vereinsauflösung, Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand. Die  Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Das  Stimmrecht kann persönlich oder durch schriftliche  Bevollmächtigung ausgeübt werden. Über die Beschlüsse der  Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom  Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen  ist. § 9 Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Über die Höhe der  Jahresbeträge entscheidet die Mitgliederversammlung. § 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des  steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vereinsvermögen an eine  Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Region zwecks  Verwendung für denkmalpflegerische Maßnahmen in der  Gemeinde Borkow. Wir über uns Satzung Förderungen Chronik Wegbeschreibung